Neue Regeln für Besuche in Alten- und Pflegeheimen
Der Besuch durch Personen, die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen oder die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust, aufweisen, ist nicht gestattet.
Der Zutritt von Besucher*innen und externen Personen ist nur nach vorherigem negativen Antigentest gestattet. Dies gilt für alle Besucher*innen, auch geimpfte und genesene. Bei nicht-immunisierten Personen (nicht-geimpft oder genesen) darf der Antigentest nicht älter als 6 Stunden sein, ein negativer PCR Test nicht älter als 12 Stunden. Auch nicht-immunisierte Kinder ab dem 1. Lebensjahr unterliegen der Testpflicht. Immunisierte Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen.
Die Einrichtungen St. Marienhaus und Haus Don Bosco bieten zu bestimmten Zeiten Antigen-Schnelltests für Besucher*innen an. Bitte wenden Sie sich direkt an die Einrichtung, um die Test- und Besuchszeiten in Erfahrung zu bringen.
Die Registrierungspflicht und die Beschränkung der Besucheranzahl wurden aufgehoben. Die weiteren Hygieneregeln finden Sie in den Aushängen im Eingangsbereich der Einrichtungen.