Neue Regeln für Besuche in Alten- und Pflegeheimen
Der Besuch durch Personen, die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen oder die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust, aufweisen, ist nicht gestattet.
Der Zutritt von Besucher*innen und externen Personen ist nur nach vorherigem negativen Antigentest gestattet. Dies gilt für alle Besucher*innen, auch geimpfte und genesene.
Der Test darf maximal 24 Stunden alt sein.
Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen.
Die Einrichtungen St. Marienhaus und Haus Don Bosco bieten zu bestimmten Zeiten Antigen-Schnelltests für Besucher*innen an. Bitte wenden Sie sich direkt an die Einrichtung, um die Test- und Besuchszeiten in Erfahrung zu bringen.
Während ihres Aufenthalts in der Einrichtung gilt für alle Besucherinnen und Besucher die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske.
Die weiteren Hygieneregeln finden Sie in den Aushängen im Eingangsbereich der Einrichtungen.