Das Pflegestärkungsgesetz: stärkt die Pflege
Darum hat das – von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtete – Gesetz seinen Namen verdient, findet Bärbel Sackmann. Die Frage was sich im Vergleich zum vorhergehenden Gesetz geändert hat ist für die Leiterin des St. Marienhauses schnell beantwortet: „Das Gesetz bedeutet eine massive Stärkung der Tagespflege.“ Bisher erhielten Pflegebedürftige nur wenig Geld für diese Leistung. Seit 2015 verfügen sie über ein großzügiges Budget, das ihnen bis zu 25 Tage im Monat in der Tagespflege ermöglicht – in vielen Fällen sogar ganz ohne Eigenanteil. „Das versetzt viele Familien in die Lage, ihre pflegebedürftigen Angehörigen tagsüber mit gutem Gewissen in professionelle Hände zu geben“, erklärt Sackmann. Zudem könne morgens und abends aus dem neuen, großzügigeren Budget noch der ambulante Pflegebesuch zu Hause finanziert werden, zum Beispiel durch die Sozialstation St. Konrad.
Was hat sich mit dem Pflegestärkungsgesetz von 2015 verändert?
Mehr Leistungen: Alle Beträge der Pflegeversicherung wurden zum 1. Januar 2015 um vier Prozent angehoben. Die Leiterin der St. Marienhauses Bärbel Sackmann freut sich, dass zudem die Pflege zu Hause und die stationären Pflegeeinrichtungen weit umfassender unterstützt werden, als bislang. Sie empfiehlt Pflegebedürftigen und deren Angehörigen: "Lassen Sie sich beraten, damit Sie die Leistungen optimal nutzen!"
Mehr Tagespflege: Wer ambulante Sachleistungen oder Pflegegeld bekommt, kann nun zusätzlich die Tagespflege voll in Anspruch nehmen. Damit steht deutlich mehr Geld für die professionelle Betreuung zur Verfügung. Ein Rechenbeispiel für die Pflegestufe 1 (mit Demenz) : Standen früher für Tagespflege und ambulante Pflegesachleistungen max. 1550 € im Monat zur Verfügung, sind es jetzt bis zu 2037€ und es erfolgt keine gegenseitige Verrechnung der Leistungen mehr Mit diesem neuen, wesentlich höheren Budget sind nun bis zu 17 Tage Tagespflege im Monat möglich.
Mehr Hilfe im Haushalt: Seit 2015 können alle Pflegebedürftige erhöhte Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Dazu zählen Angebote wie der häusliche Betreuungsdienst der Sozialstation St. Konrad: Geschulte Mitarbeiter betreuen hier Pflegebedürftige zu Hause und begleiten sie beim Einkaufen, Kochen, Singen oder Spazierengehen.
Mehr Kombinationsmöglichkeiten: Die Kurzzeitpflege hilft z.B., wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung erforderlich wird - bis zu acht Wochen pro Jahr. Die Verhinderungspflege hilft, wenn pflegende Angehörige krank sind oder eine Auszeit brauchen - bis zu sechs Wochen im Jahr. So können pflegende Angehörige genau die Unterstützung wahrnehmen, die in ihrer Situation am besten hilft.
Mehr Unterstützung für Demenzkranke: Künftig können auch Versicherte der sogenannten "Pflegestufe Null" die Tages- oder Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Zudem können sie eine Anschubfinanzierung für ambulant betreutes Wohnen beantragen.