Kindeswohlgefährdung
Die Frage nach dem Kindeswohl taucht immer da auf, wo es um den Schutz von Kindern geht. In fast allen Familienrechts- und Jugendhilfeverfahren ist das Kindeswohl entscheidendes Kriterium für die Beurteilung und den Ausgang des Verfahrens. Eine einheitliche Definition gibt es nicht, aber grob umschrieben kann unter Kindeswohl ein stimmiges Verhältnis zwischen den Bedürfnissen eines Kindes und seinen Lebensbedingungen verstanden werden. Von Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn das Verhältnis zwischen Bedürfnissen und Lebensbedingungen nicht mehr gegeben ist.