Spendersteuervorteile
Wenn Steuerpflichtige an eine gemeinnützige Organisation spenden, erhalten sie von dieser eine Zuwendungsbestätigung. Diese weist den gespendeten Betrag und dessen gemeinnützige Verwendung zur Vorlage beim Finanzamt des/der Spendenden aus.
Auf dieser Grundlage kann der/die Spenderin die eigene Steuerlast mindern. Auf diese Weise unterstützt der Staat gemeinnützige Aktivitäten in der Gesellschaft.
Maximal werden Spendenbeträge als Sonderausgaben anerkannt, die 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Spenders/der Spenderin nicht überschreiten. Der Übertrag verbleibender Spendenbeträge auf Folgejahre ist aber möglich.