Statt der bisherigen drei Pflegestufen wird es ab 2017 fünf Pflegegrade geben. "Das hört sich zwar nicht sehr spektakulär an", meint AOK-Pflegeexperte Gerhard Wendel, "hat aber enorme Auswirkungen." So orientiert sich die Einstufung in die Pflegegrade künftig daran, wie stark die Selbständigkeit beziehungsweise die Fähigkeit eines Menschen bei der Bewältigung des Alltags beeinträchtigt sind und zwar unabhängig davon, ob eine Pflegebedürftigkeit körperlich oder psychisch bedingt ist. "Damit wird die bisherige Ungleichbehandlung von Menschen mit körperlichen Beschwerden und kognitiven Einschränkungen aufgehoben", freut sich Wendel.
Was auch wichtig ist: Niemand wird durch die Gesetzesänderung schlechter gestellt. Weder bereits eingestufte noch neu einzustufende Versicherte müssen befürchten, dass sie durch die Umstellung auf die fünf neuen Pflegegrade benachteiligt werden. "Eher im Gegenteil", ist Gerhard Wendel überzeugt. So werden künftig auch pflegende Angehörige von den Veränderungen profitieren. Sie werden in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert.
Bei der Informationsveranstaltung von AOK und Caritas sind auch Nicht-AOK-Versicherte willkommen.
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