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Glossar: Migration

Einreise und Aufenthalt

Die Einreise nach Deutschland und der Aufenthalt hier sind für Ausländer_innen möglich, wenn sie dafür eine ausdrückliche Erlaubnis haben. Bei EU-Bürger_innen ist dies automatisch gegeben (Freizügigkeitsrecht). Auch Angehörige der Schweiz, Norwegens, Lichtensteins und Islands genießen weitgehend Freizügigkeit.

Für Staatsangehörige anderer Staaten benötigen für die Einreise in der Regel ein Visum, für viele ist aber auch eine visumsfreie Einreise nach Deutschland für max. 90 Tage im Halbjahr möglich (Eine Übersicht dazu findet sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes). . Wer länger hier leben oder arbeiten möchte, benötigt ein entsprechendes Aufenthaltsrecht (z.B. . Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte etc.).

 Für Arbeitskräfte mit türkischer Staatsangehörigkeit und deren Familienangehörigen gelten für den längeren Aufenthalt besondere Regelungen. Das Assoziationsrecht sichert ihnen weit gehende Rechte zu.

Ansprechpartner bei Fragen nach der Erlaubnis zur Einreise und zum Aufenthalt sind insbesondere die deutschen Botschaften und die Ausländerbehörden in Deutschland.

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Freizügigkeit für EU-Bürger_innen

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