Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist eine Rundum-Versorgung auf Zeit: Dazu gehören die pflegerische Versorgung, Betreuung, Vollverpflegung und Zimmerreinigung. Die Kurzzeitpflege unterscheidet sich von der vollstationären Pflege: Sie ist zeitlich befristet, die Medikamente muss der Pflegegast mitbringen und auch die Wäschepflege muss privat organisiert werden.
Im Haus Don Bosco ist die Kurzzeitpflege in einem separaten Bereich untergebracht und bietet Platz für 15 Gäste. Alle Zimmer sind mit einem Pflegebett mit Beistelltisch, Duschstuhl, einem Fernseher und W-LAN- Anschluss ausgestattet. Von jedem Zimmer aus hat man Blick in den Garten, der auch von den Gästen der Kurzzeitpflege genutzt werden kann. Parkplätze am Haus und öffentliche Parkplätze sind in der Nähe vorhanden.
Wer kann die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?
Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 haben Anspruch auf Kurzzeitpflege, wenn häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist (z. B. nach Krankenhausaufenthalt, bei plötzlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands oder Ausfall der Pflegeperson), teilstationäre Pflege nicht ausreicht oder eine vollstationäre Pflege vorübergehend notwendig ist. Darüber hinaus können auch Leistungen der Verhinderungspflege hierfür genutzt werden.
Auch Personen, die (noch) keinen Pflegegrad zuerkannt haben, aber dennoch vorübergehend pflegerische Unterstützung benötigen - z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands - können Kurzzeitpflegeleistungen gem.§ 39c SGB V über die Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
Wer übernimmt die Kosten der Kurzzeitpflege?
Für jeden Anspruchsberechtigten gibt es für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege seitens der Kassen ein festes Jahresbudget. Auch die zeitliche Inanspruchnahme ist befristet. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die pflegerischen Versorgung bis aktuell maximal 3.539 €. Die Verpflegungs-, Unterbringungs- und Investitionskosten Versorgung sind vom Gast selbst zu tragen. Zur Finanzierung kann ergänzend der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.