Dann können Angehörige, Pflegepersonal und Ärzte im Ernstfall nach dem Willen des Patienten entscheiden. Viele Menschen mit Behinderung sind oder werden in den nächsten Jahren pflegebedürftig - und haben dennoch keine Patientenverfügung oder sonstige Versorgungsplanungen. "Mit unserem neuen und im Landkreis bislang einzigartigen Angebot wollen wir diese Lücke schließen", sagt Andreas Hoffmann, Geschäftsführer der Caritas-Altenhilfe. "Mit der GVP helfen wir Menschen mit Behinderung, zeitig fürs Alter zu planen: Wie will ich im Fall einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder im Koma versorgt werden? Welche Medikamente oder Behandlungen soll ich bekommen? Will ich künstlich ernährt werden?", erklärt Brigitte Schaal, Projektverantwortliche und ausgebildete Gesprächsbegleiterin für die GVP.
Idealerweise steht nach intensiven Gesprächen mit dem Behinderten, Angehörigen, Ehepartnern, gesetzlichen Betreuern und dem Hausarzt eine schriftliche Patientenverfügung. Diese hält detailliert und verbindlich die Wünsche des Patienten fest und gibt Verwandten, Ärzten und Pflegepersonal im Ernstfall Klarheit. "Weil es hier um sensible und sehr persönliche Fragen geht, ist eine professionelle, empathische, klare, verständliche und vertrauliche Beratung wichtig", ergänzt Bärbel Sackmann, Leiterin des St. Marienhauses.
Für Kassenpatienten ist die GVP kostenlos. Der Flyer in einfacher Sprache steht als Download unter www.caritas-konstanz.de/gvp bereit.
Kontakt: Pressestelle Caritasverband Konstanz e.V., c/o Die Regionauten, Tel.: 07531 369 8943, presse@caritas-kn.de, www.caritas-konstanz.de